Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich 1991 befristet auf ein Jahr als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer eingeführt und besteht nun seit fast 3 Jahrzehnten. Damit sollten unter anderem die Kosten für die deutsche Einheit finanziert werden.
Bislang mussten die Steuerzahler einen Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer bezahlen. Fast genau 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat sich der Bundestag nun auf die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt. Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler (nach Rechnung des Finanzministeriums etwa 90 Prozent) muss ab 2021 keinen Soli mehr zahlen.
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