Für Eheleute, Paare sowie für Wohngemeinschaften ist ein Gemeinschafts-, Partner- oder Haushaltskonto ideal. Dabei handelt es sich um ein Girokonto für zwei oder mehrere Kontoinhaber. Das ist besonders praktisch, um gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom, Versicherungen oder auch die Kosten für Haushalt und für Lebensmittel im Überblick zu behalten. Wenn z. B. jeder Kontoinhaber monatlich einen festen Betrag auf das gemeinsame Girokonto überweist, können davon einfach alle gemeinsamen Ausgaben bezahlt bzw. Rückzahlungen gutgeschrieben werden. Ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse zu Lübeck kann als "Oder-Konto" und als "Und-Konto" geführt werden.
Jedes Girokonto bei der Sparkasse zu Lübeck kann als Gemeinschaftskonto eingerichtet und geführt werden. Finden Sie jetzt ganz einfach das Girokonto, das am besten zu Ihrem Leben passt.
Als Gemeinschafts-, Partner- oder Haushaltskonto stehen Ihnen verschiedene Girokontomodelle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen zur Auswahl. Verschaffen Sie sich gleich einen Überblick.
Ihr Gemeinschaftskonto können Sie telefonisch unter 0451 147-147 eröffnen oder persönlich in einer unserer Filialen. Vereinbaren Sie dafür gern einen Termin.
Ein Einzelkonto kann jederzeit in ein Gemeinschafts- Partner- oder Haushaltskonto umgewandelt werden. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einer unserer Filialen. Wir benötigen für die Kontoumstellung von allen Kontoinhabern jeweils den gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Das gemeinsame Konto lautet auf den Namen des Ehepaares, der Partner oder der Mitbewohner. Wenn Sie Ihr Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln wollen, werden die weiteren Namen hinzugefügt.
Für unerwartete Ausgaben oder für spontane Wünsche können wir Ihnen einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) einrichten. Es handelt sich hierbei um einen festgelegten Kreditrahmen, der vorab individuell mit Ihnen vereinbart werden kann. Die Höhe des Betrags richtet sich nach den monatlichen Geldeingängen und nach der Bonität aller Kontoinhaber. Ist der Kreditrahmen erst einmal eingerichtet, können Sie Ihr Gemeinschaftskonto jederzeit bis zu dem vereinbarten Betrag überziehen – so bleiben Sie als Gemeinschaft immer zahlungsfähig. Für die Einrichtung benötigen wir von allen Kontoinhabern jeweils den gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. die letzten drei Einkommensnachweise.
Bei einem Gemeinschaftskonto gehören beiden Kontoinhabern sowohl das Guthaben als auch die Schulden. Bei einer Überziehung des Kontos haften deshalb beide gleichermaßen.