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Kontowechselservice

Willkommen bei der Sparkasse zu Lübeck!

Der Kontowechsel zu unserer Sparkasse ist ganz einfach. Nachdem Sie Ihr Girokonto bei uns eröffnet haben, informieren wir Ihre Zahlungspartner und lassen zudem Ihr Guthaben von Ihrem alten Konto auf Ihr neues Girokonto bei der Sparkasse zu Lübeck überweisen.

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SSL verschlüsselte Übertragung

Wir sind für Sie da.

Wir sind persönlich zu unseren Servicezeiten für Sie da:

Montag bis Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 15.30 Uhr

Bitte nutzen Sie außerhalb unserer Servicezeiten das E-Mail-Kontaktformular.

Unsere Sparkasse auf
Unsere BLZ & BIC
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Gemeinsames Konto für gemeinsame Finanzen

Mit dem Gemeinschaftskonto der Sparkasse behalten Sie Ihre Ausgaben immer im Blick. 

Für Eheleute, Paare sowie für Wohngemeinschaften ist ein Gemeinschafts-, Partner- oder Haushaltskonto ideal. Dabei handelt es sich um ein Girokonto für zwei oder mehrere Kontoinhaber. Das ist besonders praktisch, um gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom, Versicherungen oder auch die Kosten für Haushalt und für Lebensmittel im Überblick zu behalten. Wenn z. B. jeder Kontoinhaber monatlich einen festen Betrag auf das gemeinsame Girokonto überweist, können davon einfach alle gemeinsamen Ausgaben bezahlt bzw. Rückzahlungen gutgeschrieben werden. Ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse zu Lübeck kann als "Oder-Konto" und als "Und-Konto" geführt werden.

Das "Oder-Konto":

  • Jeder der Kontoinhaber kann über das gemeinsame Geld verfügen. 
  • Diese Art Girokonto ist die bevorzugte Form des Gemeischaftskontos.
  • Rechnungen sind schnell und einfach überwiesen oder per Dauerauftrag bezahlt.
  • Einkäufe können bequem per Sparkassen-Card (Debitkarte) bezahlt werden. 

Das "Und-Konto":

  • Jeder Kontoinhaber kann nur auf das gemeinsame Guthaben zugreifen, wenn alle zustimmen.
  • Zahlungsaufträge, z. B. Überweisungen oder Daueraufträge, müssen immer von allen Kontoinhabern unterschrieben werden.
  • Diese Art Girokonto ist die seltenere Form des Gemeinschaftskontos.
  • Dieses gemeinsame Konto empfiehlt sich für Vereine oder für Erbengemeinschaften.
Paar mit Handy

Welches Gemeinschaftskonto ist das richtige für Sie?

Jedes Girokonto bei der Sparkasse zu Lübeck kann als Gemeinschaftskonto eingerichtet und geführt werden. Finden Sie jetzt ganz einfach das Girokonto, das am besten zu Ihrem Leben passt. 

Ihre Fragen – unsere Antworten

Wie viel kostet ein Gemeinschaftskonto?

Als Gemeinschafts-, Partner- oder Haushaltskonto stehen Ihnen verschiedene Girokontomodelle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen zur Auswahl. Verschaffen Sie sich gleich einen Überblick.

Wie kann ich ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Ihr Gemeinschaftskonto können Sie telefonisch unter 0451 147-147 eröffnen oder persönlich in einer unserer Filialen. Vereinbaren Sie dafür gern einen Termin.

Kann ich ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Ein Einzelkonto kann jederzeit in ein Gemeinschafts- Partner- oder Haushaltskonto umgewandelt werden. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einer unserer Filialen. Wir benötigen für die Kontoumstellung von allen Kontoinhabern jeweils den gültigen Personalausweis oder Reisepass. 

Auf welchen Namen lautet das gemeinsame Konto?

Das gemeinsame Konto lautet auf den Namen des Ehepaares, der Partner oder der Mitbewohner.  Wenn Sie Ihr Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln wollen,  werden die weiteren Namen hinzugefügt. 

Dürfen wir unser Gemeinschaftskonto überziehen?

Für unerwartete Ausgaben oder für spontane Wünsche können wir Ihnen einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) einrichten.  Es handelt sich hierbei um einen festgelegten Kreditrahmen, der vorab individuell mit Ihnen vereinbart werden kann. Die Höhe des Betrags richtet sich nach den monatlichen Geldeingängen und nach der Bonität aller Kontoinhaber. Ist der Kreditrahmen erst einmal eingerichtet, können Sie Ihr Gemeinschaftskonto jederzeit bis zu dem vereinbarten Betrag überziehen – so bleiben Sie als Gemeinschaft immer zahlungsfähig. Für die Einrichtung benötigen wir von allen Kontoinhabern jeweils den gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. die letzten drei Einkommensnachweise. 

Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?

Bei einem Gemeinschaftskonto gehören beiden Kontoinhabern sowohl das Guthaben als auch die Schulden. Bei einer Überziehung des Kontos haften deshalb beide gleichermaßen.

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